Sitzung: 20.04.2021 Gemeinderat
Vorlage: 2021/9743
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch den geplanten Brunnen III der
Gemeinde Brunnthal erhebliche und vielfältige, negative Auswirkungen auf die
Gemeinde Sauerlach, ihre Bürger sowie die betroffenen Betriebe ausgehen werden.
Neben den forstwirtschaftlichen Betrieben muss hier vor allem auch an die
künftige Nutzung der Windenergie gedacht werden.
Der Brunnen soll direkt an der Gemeindegrenze zu Sauerlach entstehen.
Dies hat zur Folge, dass der engere Fassungsbereich größtenteils die weiteren
Schutzzonen ausschließlich im Gebiet der Gemeinde Sauerlach zu liegen kommen.
Eine planvolle Entwicklung und somit das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde
Sauerlach wird hier unnötigerweise eingeschränkt.
Bereits mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.01.2019 wurde darauf
hingewiesen, dass die Realisierung der Brunnenverlegung nicht in die
planerische Hoheit der Gemeinde Sauerlach einwirken oder eingreifen darf. Hier
müssen auch langfristige Planungen
(z. B. Ausbau der Windenergie) berücksichtigt werden.
2019 wurde auch schon darauf hingewiesen, dass rein wirtschaftliche
Überlegungen der Gemeinde Brunnthal nicht zulasten der Gemeinde Sauerlach gehen
dürfen. In diesem Zuge wurde auf eine Realisierbarkeit - südlich von Hofolding
- verwiesen. Hier existieren im Bereich der Gemeinde Brunnthal bereits
Überlagerungen mit Wasserschutzgebieten.
Der aufgezeigte Verlauf des künftigen Wasserschutzgebietes führt in
Sauerlach um die Rodungsinseln herum. Dies ist aus dem vorliegenden
Datenmaterial nicht plausibel. Sollte eine spätere Überprüfung des
Schutzgebietes ergeben, dass die Fließrichtung doch durch die Rodungsinsel
verläuft, wäre eine Weiterentwicklung in diesen Bereichen nicht mehr
uneingeschränkt möglich!
Der Gemeinderat wehrt sich dagegen, dass Infrastrukturmaßnahmen der
Nachbargemeinden (z. B. Trinkwasserbrunnen mit den dazugehörigen
Wasserschutzgebieten oder Windkraftanlagen) direkt an den Gemeindegrenzen zu
Sauerlach erstellt werden sollen. Die Auswirkungen betreffen vor allem das
Gebiet, die Bürger und Betriebe der Gemeinde Sauerlach. Zudem wird das
grundgesetzlich verankerte Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde Sauerlach massiv
ausgehebelt.
Der Gemeinderat
beauftragt die Verwaltung,
- gegen die vorgelegten Planungen der
Gemeinde Brunnthal zur Erstellung eines Brunnens und gegen die Ausweisung des
geplanten Schutzgebietes aus oben genannten Gründen mit juristischem Beistand
vorzugehen, sowie
- die Planungen durch ein
hydrologisches/hydrogeologisches Büro kritisch überprüfen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
01 |
|
19 |
|
19 |
|
0 |
|
|