Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch den geplanten Brunnen III der Gemeinde Brunnthal erhebliche und vielfältige, negative Auswirkungen auf die Gemeinde Sauerlach, ihre Bürger sowie die betroffenen Betriebe ausgehen werden. Neben den forstwirtschaftlichen Betrieben muss hier vor allem auch an die künftige Nutzung der Windenergie gedacht werden.

 

Der Brunnen soll direkt an der Gemeindegrenze zu Sauerlach entstehen. Dies hat zur Folge, dass der engere Fassungsbereich größtenteils die weiteren Schutzzonen ausschließlich im Gebiet der Gemeinde Sauerlach zu liegen kommen. Eine planvolle Entwicklung und somit das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde Sauerlach wird hier unnötigerweise eingeschränkt.

Bereits mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.01.2019 wurde darauf hingewiesen, dass die Realisierung der Brunnenverlegung nicht in die planerische Hoheit der Gemeinde Sauerlach einwirken oder eingreifen darf. Hier müssen auch langfristige Planungen

(z. B. Ausbau der Windenergie) berücksichtigt werden.

 

2019 wurde auch schon darauf hingewiesen, dass rein wirtschaftliche Überlegungen der Gemeinde Brunnthal nicht zulasten der Gemeinde Sauerlach gehen dürfen. In diesem Zuge wurde auf eine Realisierbarkeit - südlich von Hofolding - verwiesen. Hier existieren im Bereich der Gemeinde Brunnthal bereits Überlagerungen mit Wasserschutzgebieten.

 

Der aufgezeigte Verlauf des künftigen Wasserschutzgebietes führt in Sauerlach um die Rodungsinseln herum. Dies ist aus dem vorliegenden Datenmaterial nicht plausibel. Sollte eine spätere Überprüfung des Schutzgebietes ergeben, dass die Fließrichtung doch durch die Rodungsinsel verläuft, wäre eine Weiterentwicklung in diesen Bereichen nicht mehr uneingeschränkt möglich!

 

 

Der Gemeinderat wehrt sich dagegen, dass Infrastrukturmaßnahmen der Nachbargemeinden (z. B. Trinkwasserbrunnen mit den dazugehörigen Wasserschutzgebieten oder Windkraftanlagen) direkt an den Gemeindegrenzen zu Sauerlach erstellt werden sollen. Die Auswirkungen betreffen vor allem das Gebiet, die Bürger und Betriebe der Gemeinde Sauerlach. Zudem wird das grundgesetzlich verankerte Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde Sauerlach massiv ausgehebelt.

 

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung,

 

-       gegen die vorgelegten Planungen der Gemeinde Brunnthal zur Erstellung eines Brunnens und gegen die Ausweisung des geplanten Schutzgebietes aus oben genannten Gründen mit juristischem Beistand vorzugehen, sowie

 

-       die Planungen durch ein hydrologisches/hydrogeologisches Büro kritisch überprüfen zu lassen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

01

Anwesend:

19

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt: