Beschluss:

 

Der Beschluss lfd. Nr. 6 der Sitzung des Gemeinderates vom 23.2.2021 über den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird wie folgt geändert:

 

§ 2 erhält folgende Fassung:

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 5.500.000,00 € neu festgesetzt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

05

Anwesend:

19

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt: