Sitzung: 20.04.2021 Gemeinderat
Vorlage: 2021/9752
Beschluss:
Der Beschluss lfd. Nr. 6 der Sitzung des Gemeinderates vom 23.2.2021
über den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird wie folgt
geändert:
§ 2 erhält folgende
Fassung:
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf 5.500.000,00 € neu festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
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