Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Haushaltsrechnungen das Haushaltsjahr 2019.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Prüfungsbericht vom 31.3.2021 aufgeführte Anregungen umzusetzen:

 

  • Es wurde festgestellt, dass bislang keine zentrale Nachverfolgung des Vollzugs aller durch den Gemeinderat bzw. die Gremien getroffenen Beschlüsse erfolgt. Zwar werden die Beschlüsse eigenverantwortlich durch die jeweiligen Ressorts in der Gemeindeverwaltung umgesetzt, doch eine spätere Zusammenführung bzw. übergeordnete Vollzugskontrolle erfolgt nicht mehr. Die Rechnungsprüfer regen daher an, dass in der Gemeindeverwaltung ab Beginn der Amtsperiode des neuen Gemeinderates (Mai 2020) eine konsolidierte Übersicht der zu vollziehenden Gemeinderatsbeschlüsse geführt wird und der Gemeinderat sich jeweils im ersten Quartal des Folgejahres die nicht umgesetzten Beschlüsse aus dem Vorjahr zur Übersicht vorlegen lässt.

 

  • Von der Schule wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Ausstattungen angeschafft, die für freiwillige bzw. einmalige Projekte zum Einsatz kamen. Es wird angeregt, dass die Schule künftig die Bürgerstiftung um Zuschüsse für einmalige oder besondere Projekte anfragt.

 

  • Bei externen Vergaben von Leistungen, die theoretisch (bspw. falls entsprechende personelle Ressourcen zur Verfügung stehen würden) auch durch die Verwaltung erledigt werden könnte, sollte vor der Durchführung des Vergabeverfahrens seitens der Verwaltung dargestellt werden, aus welchen Gründen eine externe Vergabe erfolgt.

 

  • Es gibt kein Bauhofkonzept, was z.B. die aktuelle und künftige Rolle des Bauhofs widerspiegeln würde, nicht nur in Bezug auf Personalentwicklung und Kosten. Ein solches Konzept sollte entwickelt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

06

Anwesend:

19

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt: