Sitzung: 20.04.2021 Gemeinderat
Vorlage: 2021/9774
Beschluss:
Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss
empfiehlt in seinem Prüfbericht vom 09.04.2021 zur Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2013, der 1. Bürgermeisterin die Entlastung zu
erteilen
Der Gemeinderat beschließt entsprechend Art. 102 Abs. 3 GO die
vorbehaltlose Entlastung der 1. Bürgermeisterin Barbara Bogner für das
Haushaltsjahr 2013.
Abstimmungsergebnis:
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