Beschluss:

 

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt in seinem Prüfbericht vom 09.04.2021 zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013, der 1. Bürgermeisterin die Entlastung zu erteilen

 

Der Gemeinderat beschließt entsprechend Art. 102 Abs. 3 GO die vorbehaltlose Entlastung der 1. Bürgermeisterin Barbara Bogner für das Haushaltsjahr 2013.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

12

Anwesend:

19

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

1

Erste Bgm.in Barbara Bogner war persönlich beteiligt.