Beschluss:

Gegen den vorgelegten Bauantrag, zum Neubau eines Betriebsleiter-Wohnhauses mit land- und forstwirtschaftlicher Maschinenhalle, auf dem Grundstück Fl.Nr. 5, Gemarkung Arget, gelegen an der Holzkirchener Straße 31 im Ortsteil Arget, werden von Seiten des Bau- und Umweltausschusses grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

 

Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist die Zustimmung des Zweckverbandes München-Südost erforderlich.

 

Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

01

Anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0