Beschluss:

Gegen den vorgelegten Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, auf den Grundstücken Fl.Nr. 224/2 und 224/33, Gemarkung Sauerlach, gelegen an der Deisenhofener Straße 30, werden von Seiten des Bau- und Umweltausschusses grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

 

Einer Ausnahme der Ortsgestaltungssatzung (Punkt 8.1) zur Errichtung von Flachdachgaragen mit Begrünung wird nicht zugestimmt. Die geplanten Garagen sollen mit einem Satteldach versehen werden.

 

Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist die Zustimmung des Zweckverbandes München-Südost erforderlich.

 

Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

02

Anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0