Beschluss:

Gegen den vorgelegten Bauantrag, zum Abbruch und Ersatzbau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes mit Heizraum, Remise und Garagen, auf dem Grundstücken Fl.Nr. 500 und 504/1, Gemarkung Eichenhausen, gelegen am Argeter Weg 19 im Ortsteil Altkirchen, werden von Seiten des Bau- und Umweltausschusses grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

03

Anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0