Beschluss:

 

Gegen den vorgelegten Bauantrag zum Anbau einer Altenwohnung und eines Balkones an ein Einfamilienhaus, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1009/17, Gemarkung Sauerlach, gelegen an der Wallbergstraße 9, werden von Seiten des Gemeinderates grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

 

Einer Abweichung der Ortsgestaltungssatzung (Punkt 3.1) bezüglich der vorgeschriebenen EG OKFFB Höhe ab OK Bürgersteig wird zugestimmt.

 

Einer Abweichung der Ortsgestaltungssatzung (Punkt 6.2) für eine unterschiedliche Gestaltung des Daches von Haupt- und Nebengebäude wird zugestimmt.

 

Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist die Zustimmung des Zweckverbandes München-Südost erforderlich.

 

Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

03

Anwesend:

21

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt: