Sitzung: 18.05.2021 Gemeinderat
Vorlage: 2021/9828
Beschluss:
Gegen den vorgelegten Bauantrag zum Anbau einer Altenwohnung und eines
Balkones an ein Einfamilienhaus, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1009/17, Gemarkung
Sauerlach, gelegen an der Wallbergstraße 9, werden von Seiten des Gemeinderates
grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.
Einer Abweichung der Ortsgestaltungssatzung (Punkt 3.1) bezüglich der
vorgeschriebenen EG OKFFB Höhe ab OK Bürgersteig wird zugestimmt.
Einer Abweichung der Ortsgestaltungssatzung (Punkt 6.2) für eine
unterschiedliche Gestaltung des Daches von Haupt- und Nebengebäude wird
zugestimmt.
Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist die Zustimmung des
Zweckverbandes München-Südost erforderlich.
Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den
Richtlinien der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
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