Beschluss:

Gegen den vorgelegten Bauantrag, zum Neubau einer Doppelhaushälfte, auf dem Grundstück Fl.Nr. 330/8, Gemarkung Sauerlach, gelegen am Lanzenhaarer Weg 30, werden von Seiten des Bau- und Umweltausschusses grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

 

Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist die Zustimmung des Zweckverbandes München-Südost erforderlich.

 

Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

03

Anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0