Beschluss:

Zum vorgelegten Antrag auf Vorbescheid, zum Neubau eines Doppelhauses, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1793/3, Gemarkung Sauerlach, gelegen in der Nähe der Münchener Straße im Ortsteil Lanzenhaar, nimmt der Bau- und Umweltausschuss wie folgt Stellung:

 

Eine Bebaubarkeit des Grundstückes ist nicht geben. Gem. § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht hergestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

05

Anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0