Sitzung: 15.06.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Zum vorgelegten Antrag auf Vorbescheid, zum Neubau eines Doppelhauses, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1793/3, Gemarkung Sauerlach, gelegen in der Nähe der Münchener Straße im Ortsteil Lanzenhaar, nimmt der Bau- und Umweltausschuss wie folgt Stellung:
Eine Bebaubarkeit des Grundstückes ist nicht geben. Gem. § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor.
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht hergestellt.
Abstimmungsergebnis:
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