Beschluss:

Zum vorgelegten Antrag auf Vorbescheid, zum Einbau von zwei Wohnungen in ein ehemaliges landwirtschaftliches Gebäude, auf dem Grundstück Fl.Nr. 492, Gemarkung Sauerlach, gelegen am Reißerweg, nimmt der Bau- und Umweltausschuss wie folgt Stellung:

 

Eine Bebaubarkeit des Grundstückes ist nicht geben. Gem. § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht hergestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

07

Anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0