Sitzung: 15.06.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Zum vorgelegten Antrag auf Vorbescheid, zum Einbau von zwei Wohnungen in ein ehemaliges landwirtschaftliches Gebäude, auf dem Grundstück Fl.Nr. 492, Gemarkung Sauerlach, gelegen am Reißerweg, nimmt der Bau- und Umweltausschuss wie folgt Stellung:
Eine Bebaubarkeit des Grundstückes ist nicht geben. Gem. § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor.
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht hergestellt.
Abstimmungsergebnis:
07 |
|
11 |
|
11 |
|
0 |
|
0 |