Beschluss:

Gegen den vorgelegten Bauantrag, zur Nutzungsänderung von einem Zwei- in ein Vierfamilienhaus, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1012/4, Gemarkung Sauerlach, gelegen an der Wallbergstraße 2, werden von Seiten des Bau- und Umweltausschusses grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

 

Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

08

Anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0