Beschluss:

Gegen den vorgelegten Bauantrag, zum Anbau eines Einfamilienhauses, auf dem Grundstück Fl.Nr. 919, Gemarkung Eichenhausen, gelegen an der Oberbiberger Straße im Ortsteil Gumpertshausen, werden von Seiten des Bau- und Umweltausschusses grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

 

Bezüglich der Unterschreitung der in der Klarstellungssatzung festgelegten anbaufreien Zone zur Kreisstraße ist die Zustimmung des Staatlichen Bauamtes München-Freising erforderlich.

 

Bezüglich der Wasserversorgung ist die Zustimmung des ZV-Endlhauser Gruppe erforderlich.

 

Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist die Zustimmung des Zweckverbandes München Südost erforderlich.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

06

Anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0