Sitzung: 22.06.2021 Gemeinderat
Vorlage: 2021/9860
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass mit dem Bau des Brunnenhauses
(Brunnen III Gemeinde Brunnthal) bereits begonnen wurde, ohne das objektive
Genehmigungsgründe zum Bau des Hauses im Bannwald und im Außenbereich
vorliegen.
Die Auslegung zum Wasserschutzgebiet erfolgte erst nach der
Baugenehmigung.
Damit werden aktuell Fakten geschaffen und das Auslegungsverfahren ad
absurdum geführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Schritte zur Beendigung des
rechtswidrigen Zustandes zu unternehmen. Dazu soll sich die Gemeinde - bei
Bedarf - anwaltlich vertreten lassen.
Abstimmungsergebnis:
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