Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass mit dem Bau des Brunnenhauses (Brunnen III Gemeinde Brunnthal) bereits begonnen wurde, ohne das objektive Genehmigungsgründe zum Bau des Hauses im Bannwald und im Außenbereich vorliegen.

 

Die Auslegung zum Wasserschutzgebiet erfolgte erst nach der Baugenehmigung.

 

Damit werden aktuell Fakten geschaffen und das Auslegungsverfahren ad absurdum geführt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Schritte zur Beendigung des rechtswidrigen Zustandes zu unternehmen. Dazu soll sich die Gemeinde - bei Bedarf - anwaltlich vertreten lassen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

04

Anwesend:

20

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt: