Beschluss:

Gegen den vorgelegten Bauantrag, zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit einer Garage und einem Carport, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1146/5, Gemarkung Arget, gelegen am Kölblweg 4 im Ortsteil Lochhofen, werden von Seiten des Bau- und Umweltausschusses grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

 

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 - Altkirchener Straße Nord zur Errichtung von zwei Zwerchgiebeln wird zugestimmt.

 

Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist die Zustimmung des Zweckverbandes München-Südost erforderlich.

 

Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

09

Anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

1