Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet zwischen Lindenweg und Wolfratshausener Straße, östlich angrenzend an die bestehende Bebauung, das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden:     Fl.Nr. 65          Gemarkung Sauerlach

im Westen:     Fl.Nr. 170        Gemarkung Sauerlach (Lindenweg)

im Osten:       Fl.Nr. 56          Gemarkung Sauerlach

im Süden:      Fl.Nr. 1552/4   Gemarkung Sauerlach

 

und folgendes Grundstück der Gemarkung Sauerlach beinhaltet: Fl.Nr. 53

 

Ferner wird der Geltungsbereich durch den beiliegenden Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, eingegrenzt.

Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als Mischgebiet festzusetzen.

 

Folgende Planungsziele der Gemeinde sollen durch den Bebauungsplan geregelt werden:

-       Erhalt des ansässigen Gewerbes

-       Festlegung der Gebäudestellung und der baulichen Anordnung

-       sonstige bauliche Gestaltung der Grundstücke (z.B. Dachneigung, Wandhöhe, Firstrichtung usw.)

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 79 - Wolfratshausener Straße, Lindenweg.

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60 80335 München, beauftragt.

 

Der Antragssteller hat die Kosten des Änderungsverfahrens vollumfänglich zu tragen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

03

Anwesend:

20

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt: