Sitzung: 22.06.2021 Gemeinderat
Vorlage: 2021/9881
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die
Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1
Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet zwischen Lindenweg und Wolfratshausener
Straße, östlich angrenzend an die bestehende Bebauung, das wie folgt umgrenzt
ist:
im Norden: Fl.Nr. 65 Gemarkung
Sauerlach
im Westen: Fl.Nr. 170 Gemarkung
Sauerlach (Lindenweg)
im Osten: Fl.Nr. 56 Gemarkung Sauerlach
im Süden: Fl.Nr. 1552/4 Gemarkung Sauerlach
und folgendes Grundstück der
Gemarkung Sauerlach beinhaltet: Fl.Nr. 53
Ferner wird der
Geltungsbereich durch den beiliegenden Lageplan, der Bestandteil des
Beschlusses ist, eingegrenzt.
Es ist beabsichtigt, das
Baugebiet als Mischgebiet festzusetzen.
Folgende Planungsziele der
Gemeinde sollen durch den Bebauungsplan geregelt werden:
-
Erhalt des ansässigen Gewerbes
-
Festlegung der Gebäudestellung und der
baulichen Anordnung
-
sonstige bauliche Gestaltung der Grundstücke
(z.B. Dachneigung, Wandhöhe, Firstrichtung usw.)
Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung Nr. 79 - Wolfratshausener Straße, Lindenweg.
Mit der Ausarbeitung der Planung wird der Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60 80335 München, beauftragt.
Der Antragssteller hat die Kosten des Änderungsverfahrens
vollumfänglich zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
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