Beschluss:

Gegen den vorgelegten Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Teil-Innenrenovierung: Überarbeitung von Innenwandflächen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 85, Gemarkung Arget, gelegen an der Michelistraße 34 werden von Seiten des Bau- und Umweltausschusses grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

03

Anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0