Beschluss:

Gegen den vorgelegten Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Süddach des ehemaligen Wirtschaftsteils, auf dem Grundstück Fl.Nr. 73, Gemarkung Arget, gelegen an der Oberhamer Straße 22 werden von Seiten des Bau- und Umweltausschusses keine Einwendungen erhoben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

05

Anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0