Beschluss:

Gegen den vorgelegten Bauantrag zum Neubau eines Gebäudes zur Feuerbestattung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 534, Gemarkung Sauerlach, gelegen an der Hofoldinger Straße, werden von Seiten der Gemeinde Sauerlach keine Einwendungen erhoben

 

Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen.

 

Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist die Zustimmung des Zweckverbandes München-Südost erforderlich.

 

Hinsichtlich der Zufahrt ist die Zustimmung des staatlichen Bauamtes Freising erforderlich.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

02

Anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0