Sitzung: 13.09.2022 Bau- und Umweltausschuss
Vorlage: 2022/0420
Beschluss:
Gegen den vorgelegten Bauantrag zum Neubau eines Gebäudes zur Feuerbestattung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 534, Gemarkung Sauerlach, gelegen an der Hofoldinger Straße, werden von Seiten der Gemeinde Sauerlach keine Einwendungen erhoben
Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen.
Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist die Zustimmung des Zweckverbandes München-Südost erforderlich.
Hinsichtlich der Zufahrt ist die Zustimmung des staatlichen Bauamtes Freising erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
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