Beschluss:

Gegen den vorgelegten Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Behebung eines Sturmschadens an der Turmbekrönung auf dem Grundstück Fl.Nr. 85, Gemarkung Arget, gelegen an der Michelistraße 34, werden von Seiten des Bau- und Umweltausschusses grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

04

Anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0