Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich der Hofoldinger Straße, westlich des Feldweges Flurnummer 535, südlich des Teilstücks aus Flurstück 534, Gemarkung Sauerlach, und östlich des Flurstücks 534, Gemarkung Sauerlach, das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden:     Fl.Nr. Teilstück aus 534 Gemarkung Sauerlach

im Westen:     Fl.Nr. 534/1 Gemarkung Sauerlach

im Osten:       Fl.Nr. 535 Gemarkung Sauerlach

im Süden:      Fl.Nr. 989 Gemarkung Sauerlach

 

und folgende Grundstücke der Gemarkung Sauerlach beinhaltet:

 

Fl.Nr. Teilstück aus 534 Gemarkung Sauerlach

 

Ferner wird der Geltungsbereich durch den beiliegenden Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, eingegrenzt.

Es ist beabsichtigt, im Baugebiet folgende Gebietskategorien festzusetzen: Sondergebiet Feuerbestattung.

 

Folgende Planungsziele der Gemeinde sollen durch den Bebauungsplan geregelt werden:

-       Ausweisung von Grundstücken zur Feuerbestattung

-       Festlegung der Gebäudestellung und der baulichen Anordnung

-       sonstige bauliche Gestaltung der Grundstücke

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 84 - Sondergebiet Feuerbestattung

 

Die Erste Bürgermeisterin wird mit dem Abschluss einer Planungskostenvereinbarung sowie mit der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen beauftragt und bevollmächtigt. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit den Planungen sind vom Investor zu zahlen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

01

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt: