Sitzung: 20.09.2022 Gemeinderat
Vorlage: 2022/0428
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich der Hofoldinger Straße, westlich
des Feldweges Flurnummer 535, südlich des Teilstücks aus Flurstück 534,
Gemarkung Sauerlach, und östlich des Flurstücks 534, Gemarkung Sauerlach, das
wie folgt umgrenzt ist:
im Norden: Fl.Nr. Teilstück aus 534 Gemarkung Sauerlach
im Westen: Fl.Nr. 534/1 Gemarkung Sauerlach
im Osten: Fl.Nr. 535
Gemarkung Sauerlach
im Süden: Fl.Nr. 989
Gemarkung Sauerlach
und folgende Grundstücke der
Gemarkung Sauerlach beinhaltet:
Fl.Nr. Teilstück aus 534 Gemarkung Sauerlach
Ferner wird der
Geltungsbereich durch den beiliegenden Lageplan, der Bestandteil des
Beschlusses ist, eingegrenzt.
Es ist beabsichtigt, im
Baugebiet folgende Gebietskategorien festzusetzen: Sondergebiet
Feuerbestattung.
Folgende Planungsziele der
Gemeinde sollen durch den Bebauungsplan geregelt werden:
-
Ausweisung von Grundstücken zur
Feuerbestattung
-
Festlegung der Gebäudestellung und der
baulichen Anordnung
-
sonstige bauliche Gestaltung der Grundstücke
Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung Nr. 84 - Sondergebiet Feuerbestattung
Die Erste Bürgermeisterin wird
mit dem Abschluss einer Planungskostenvereinbarung sowie mit der Vergabe von
Planungs- und Gutachterleistungen beauftragt und bevollmächtigt. Sämtliche
Kosten im Zusammenhang mit den Planungen sind vom Investor zu zahlen.
Abstimmungsergebnis:
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