Sachverhalt:

 

Der Haushalt muss – jedes Jahr – ausgeglichen sein. Die Gemeinde Sauerlach bucht nach den Grundsätzen der doppelten, kommunalen Buchführung (Doppik).

 

Der gemeindliche Haushalt gliedert sich in einen

-       Ergebnishaushalt sowie

-       Finanzhaushalt.

Der Ergebnishaushalt beinhaltet alle Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres (vergleichbar der kfm. Gewinn- und Verlustrechnung).

Der Finanzhaushalt enthält sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres, also alles, bei dem ein liquider Zahlungsmittelfluss betroffen ist.

Die Kommunale Haushaltsverordnung (Doppik) schreibt vor, wann der doppische Haushalt ausgeglichen ist:

 

Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen, wenn die Erträge die Aufwendungen übersteigen. Nach dem derzeitigen Haushaltsplan 2024 (Stand 24.01.2024) ist der reine Ergebnishaushalt mit einem Überschuss in Höhe von rd. 221T€ ausgeglichen.

 

Finanzhaushalt

Ein richtiger Ausgleich wird gesetzlich nicht genau definiert, es ist jedoch sicherzustellen, dass die sogenannte dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde sichergestellt ist.

Ein grundsätzlicher Anhaltspunkt zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit ist es, wenn die Gemeinde im laufenden Finanzhaushalt (sogenannter Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit) einen Überschuss erwirtschaftet, welcher mindestens so hoch ist, wie die ordentliche Tilgung von Krediten.

Der derzeitge Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit beläuft sich auf (Stand 24.01.2024) 383T€.

Die Tilgung der gmdl. Kredite im Haushaltsjahr 2024 (OHNE Neuverschuldung!) beläuft sich auf rd. 818T€. Es fehlen also 435T€.

Das bedeutet, dass der Finanzhaushalt der Gemeinde nicht ausgeglichen ist.

→Auf den Haushaltsberatungen muss deshalb auch (neben den Investitionen) besprochen werden, wie wir den laufenden Saldo weiter erhöhen können.

Hierzu ist anzumerken, dass Grundstücksverkäufe keine Auswirkungen auf den laufenden Saldo im Finanzhaushalt haben.

Kreditaufnahmen haben ebenso keine Auswirkungen auf diesen laufenden Saldo.

 

Kreditbedarf 2024

Der Haushaltsplan 2024 (Finanzplan) weist zum 24.01.2024 einen Kreditbedarf in Höhe von 8,4 Millionen Euro auf. Diese Neuaufnahme führt

 

a)    Durch die zusätzlichen Zinslasten im lfd. Finanzhaushalt zu einer Minderung des Saldos aus der laufenden Verwaltungstätigkeit

b)    Durch die zusätzlichen Tilgungen muss aber ein höherer Saldo im lfd. Finanzhaushalt erreicht werden.

 

Beispiel: Kreditaufnahme 8,4 Millionen EUR, 30 Jahre Laufzeit, angenommener Zins 2,8 %:

Zusätzliche Belastung pro Haushaltsjahr: rd. 410T€, die im laufenden Finanzhaushalt erwirtschaftet werden müssen. Und das mit dem Hintergedanken, dass die Gemeinde für die bisherigen Kredite (Schuldenstand 2023: rd. 16 Mio.) noch gar nicht im derzeitigen Haushaltsplan die Tilgungen erwirtschaftet.

Weiteres:

 

Um den Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erhöhen, müssen laufende Einzahlungen (z. B. Gewerbesteuer) erhöht bzw. geschaffen werden und/oder laufende Auszahlungen verringert werden.

 

Hierzu aus Art. 61 Bayerische Gemeindeordnung:

 

 

Allgemeine Haushaltsgrundsätze

(1) 1Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, daß die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. 2Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist sicherzustellen, eine Überschuldung ist zu vermeiden.

 

 

Die stetige Aufgabenerfüllung bezieht sich auf die Pflichtaufgaben – nicht auf die freiwilligen Aufgaben.

Erst, wenn wir unsere Pflichtaufgaben erfüllen können, dürfen bzw. können wir freiwillige Aufgaben erfüllen.

Art. 61 GO stellt keine Wahlmöglichkeit dar („hat“), es liegt eine MUSS-Vorschrift vor.

Auch geht hervor, dass wir unsere dauernde Leistungsfähigkeit erhalten müssen (sh. obige Ausführungen).

 

Rangfolge der Einnahmen:

 

Weiter schreibt die Gemeindeordnung die Rangfolge der gemeindlichen Einnahmenbeschaffung zwingend vor:

 

  1. Sonstige Einnahmen (z. B. Mieten, Pachten, Zuschüsse und Zuwendungen)
  2. Besondere Entgelte (insb. Beiträge und Gebühren)
  3. Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer)
  4. Kredite (und zwar nur für Investitionen bzw. zur Umschuldung möglich)

 

Kredite stehen an der letzten Rangfolge der Einnahmebeschaffung!