Sitzung: 01.02.2024 Haupt- und Finanzausschuss
Sachverhalt:
Der Haushalt muss – jedes Jahr – ausgeglichen sein. Die Gemeinde
Sauerlach bucht nach den Grundsätzen der doppelten, kommunalen Buchführung
(Doppik).
Der gemeindliche Haushalt gliedert sich in einen
- Ergebnishaushalt sowie
- Finanzhaushalt.
Der Ergebnishaushalt beinhaltet alle Erträge und Aufwendungen des
Haushaltsjahres (vergleichbar der kfm. Gewinn- und Verlustrechnung).
Der Finanzhaushalt enthält sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen des
Haushaltsjahres, also alles, bei dem ein liquider Zahlungsmittelfluss betroffen
ist.
Die Kommunale Haushaltsverordnung (Doppik) schreibt vor, wann der
doppische Haushalt ausgeglichen ist:
Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen, wenn die Erträge die Aufwendungen
übersteigen. Nach dem derzeitigen Haushaltsplan 2024 (Stand 24.01.2024) ist der
reine Ergebnishaushalt mit einem Überschuss in Höhe von rd. 221T€ ausgeglichen.
Finanzhaushalt
Ein richtiger Ausgleich wird gesetzlich nicht genau definiert, es ist
jedoch sicherzustellen, dass die sogenannte dauernde
Leistungsfähigkeit der Gemeinde sichergestellt ist.
Ein grundsätzlicher Anhaltspunkt zur Beurteilung der dauernden
Leistungsfähigkeit ist es, wenn die Gemeinde im laufenden Finanzhaushalt
(sogenannter Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit) einen Überschuss
erwirtschaftet, welcher mindestens so hoch ist, wie die ordentliche Tilgung von
Krediten.
Der derzeitge Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit beläuft sich
auf (Stand 24.01.2024) 383T€.
Die Tilgung der gmdl. Kredite im Haushaltsjahr 2024 (OHNE
Neuverschuldung!) beläuft sich auf rd. 818T€. Es fehlen also 435T€.
Das bedeutet, dass
der Finanzhaushalt der Gemeinde nicht ausgeglichen ist.
→Auf den Haushaltsberatungen muss deshalb auch (neben
den Investitionen) besprochen werden, wie wir den laufenden Saldo weiter
erhöhen können.
Hierzu ist anzumerken, dass Grundstücksverkäufe keine Auswirkungen auf den laufenden
Saldo im Finanzhaushalt haben.
Kreditaufnahmen haben ebenso keine Auswirkungen auf diesen
laufenden Saldo.
Kreditbedarf 2024
Der Haushaltsplan 2024 (Finanzplan) weist zum 24.01.2024 einen
Kreditbedarf in Höhe von 8,4 Millionen Euro auf. Diese Neuaufnahme führt
a) Durch die zusätzlichen Zinslasten im lfd.
Finanzhaushalt zu einer Minderung des Saldos aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit
b) Durch die zusätzlichen Tilgungen muss aber
ein höherer Saldo im lfd. Finanzhaushalt erreicht werden.
Beispiel:
Kreditaufnahme 8,4 Millionen EUR, 30 Jahre Laufzeit, angenommener Zins 2,8 %:
Zusätzliche Belastung pro Haushaltsjahr: rd. 410T€, die im laufenden Finanzhaushalt erwirtschaftet
werden müssen. Und das mit dem Hintergedanken, dass die Gemeinde für die
bisherigen Kredite (Schuldenstand 2023: rd. 16 Mio.) noch gar nicht im
derzeitigen Haushaltsplan die Tilgungen erwirtschaftet.
Weiteres:
Um den Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erhöhen, müssen
laufende Einzahlungen (z. B. Gewerbesteuer) erhöht bzw. geschaffen werden
und/oder laufende Auszahlungen verringert werden.
Hierzu aus Art. 61 Bayerische Gemeindeordnung:
Allgemeine Haushaltsgrundsätze
(1) 1Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu
führen, daß die stetige
Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. 2Die dauernde
Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist sicherzustellen, eine Überschuldung ist zu
vermeiden.
Die stetige Aufgabenerfüllung bezieht sich auf die Pflichtaufgaben – nicht auf die freiwilligen Aufgaben.
Erst, wenn wir unsere Pflichtaufgaben erfüllen können, dürfen bzw.
können wir freiwillige Aufgaben erfüllen.
Art. 61 GO stellt keine Wahlmöglichkeit dar („hat“), es liegt eine
MUSS-Vorschrift vor.
Auch geht hervor, dass wir unsere dauernde Leistungsfähigkeit erhalten müssen (sh. obige Ausführungen).
Rangfolge der Einnahmen:
Weiter schreibt die Gemeindeordnung die Rangfolge der gemeindlichen
Einnahmenbeschaffung zwingend vor:
- Sonstige Einnahmen (z. B. Mieten,
Pachten, Zuschüsse und Zuwendungen)
- Besondere Entgelte (insb. Beiträge und
Gebühren)
- Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer)
- Kredite (und zwar nur für Investitionen
bzw. zur Umschuldung möglich)
Kredite stehen an der letzten Rangfolge der Einnahmebeschaffung!