Beschluss:

Gegen den eingereichten Bauantrag zum Abbruch des nördlichen Anbaus und Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle mit Zwischenbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 593, Gemarkung Eichenhausen, gelegen an der Hauptstraße 1, werden von Seiten des Bau- und Umweltausschusses keine Einwendungen erhoben.

 

Die Zustimmung für eine Ausnahme von der Einhaltung der anbaufreien Zone an Staatstraßen ist beim Staatlichen Bauamt Freising einzuholen.

 

Die Privilegierung des Vorhabens ist nachzuweisen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

02

Anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0