Beschluss:

Gegen den vorgelegten Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung (Az:4.1-0863/19/V) zur Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Grundstück Fl. Nr. 991/2, Gemarkung Sauerlach, gelegen an der Hofoldinger Straße 2 in Sauerlach, werden von Seiten des Bau- und Umweltausschusses grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

05

Anwesend:

11

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

4

Persönlich beteiligt:

0