Sitzung: 27.02.2024 Gemeinderat
Vorlage: 2024/1023
Beschluss:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Sauerlach für das
Haushaltsjahr
2024
Aufgrund des Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Sauerlach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1. im
Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der
Erträge von 24.412.478,00
€
dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von 23.306.645,00
€
und dem Saldo
(Jahresergebnis) von 1.105.833,00
€
2. im
Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von 22.825.921,00
€
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von 21.548.177,00
€
und einem Saldo von 1.277.744,00
€
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von 2.674.125,00
€
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von 9.307.750,00
€
und einem Saldo von -
6.633.625,00 €
c) aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von 5.100.000,00 €
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von 912.120,00
€
und einem Saldo von 4.187.880,00
€
d) und dem Saldo des
Finanzhaushalts von - 1.168.001,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.600.000,00 € neu
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung
von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für
nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 250 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 300
v. H.
2. Gewerbesteuer 295
v. H.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die
im Haushaltsjahr 2024 zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf
3.000.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Vorschriften, die sich auf die
Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen (so z. B. §§ 25 und 26
KommHV-Doppik) und den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar
2024 in Kraft.
Sauerlach, den 27.02.2024
Gemeinde Sauerlach
Barbara Bogner
Abstimmungsergebnis:
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