Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde - die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan festzusetzen, der wie folgt schließt:

 

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Sauerlach für das

Haushaltsjahr 2024

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Sauerlach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

1. im Ergebnishaushalt mit

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von                                       24.412.478,00 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von                         23.306.645,00 €

und dem Saldo (Jahresergebnis) von                                      1.105.833,00 €

 

2. im Finanzhaushalt

 

a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                            22.825.921,00 €

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                           21.548.177,00 €

und einem Saldo von                                                                  1.277.744,00 €

 

b) aus Investitionstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                              2.674.125,00 €

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                             9.307.750,00 €

und einem Saldo von                                                               - 6.633.625,00 €

 

c) aus Finanzierungstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                              5.100.000,00 €

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                                912.120,00 €

und einem Saldo von                                                                  4.187.880,00 €

 

d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von                         - 1.168.001,00 €

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.600.000,00 € neu festgesetzt.

 

 

§ 3

 

 

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                250 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                              300 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                             295 v. H.

 

§ 5

 

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

 

3.000.000,00 €

festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Vorschriften, die sich auf die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen (so z. B. §§ 25 und 26 KommHV-Doppik) und den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen.

 

§ 7

 

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

 

 

Sauerlach, den 27.02.2024

Gemeinde Sauerlach

 

 

 

Barbara Bogner

Erste Bürgermeisterin

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

02

Anwesend:

20

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

6

Persönlich beteiligt: