Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde - die nachstehende Haushaltssatzung der Studienstiftung Sohr, Arget, zu erlassen und den Haushaltsplan festzusetzen, der wie folgt schließt:

 

 

Haushaltssatzung der Studienstiftung Sohr, Arget

für das Haushaltsjahr 2024

 

 

Aufgrund des Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Sauerlach folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge von                                                             6.600,00 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von                                               5.230,00 €

und dem Saldo (Jahresergebnis) von                                                          1.370,00 €

 

 

2. im Finanzhaushalt

a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                                   6.600,00 €

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                                                 5.230,00 €

und einem Saldo von                                                                                      1.370,00 €

 

b) aus Investitionstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                                          0,00 €

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                                                        0,00 €

und einem Saldo von                                                                                             0,00 €

 

c) aus Finanzierungstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                                          0,00 €

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                                                        0,00 €

und einem Saldo von                                                                                             0,00 €

 

d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von                                                1.370,00 €

ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.

 

§ 5

 

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

 

 

Sauerlach, den 27.02.2024

Gemeinde Sauerlach

 

 

 

Barbara Bogner                                (Siegel)

Erste Bürgermeisterin

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

04

Anwesend:

20

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt: