Sitzung: 27.02.2024 Gemeinderat
Vorlage: 2024/1025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich
einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde - die
nachstehende Haushaltssatzung der Studienstiftung Sohr, Arget, zu erlassen und
den Haushaltsplan festzusetzen, der wie folgt schließt:
Haushaltssatzung der
Studienstiftung Sohr, Arget
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund
des Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Sauerlach folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
1.
im Ergebnishaushalt mit
dem
Gesamtbetrag der Erträge von 6.600,00 €
dem
Gesamtbetrag der Aufwendungen von 5.230,00 €
und
dem Saldo (Jahresergebnis) von 1.370,00 €
2.
im Finanzhaushalt
a)
aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen von 6.600,00 €
dem
Gesamtbetrag der Auszahlungen von 5.230,00 €
und
einem Saldo von 1.370,00 €
b)
aus Investitionstätigkeit mit
dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0,00 €
dem
Gesamtbetrag der Auszahlungen von 0,00 €
und
einem Saldo von 0,00 €
c)
aus Finanzierungstätigkeit mit
dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0,00 €
dem
Gesamtbetrag der Auszahlungen von 0,00 €
und
einem Saldo von 0,00 €
d)
und dem Saldo des Finanzhaushalts von 1.370,00 €
ab.
§ 2
Kredite
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.
§ 5
Die
Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Sauerlach,
den 27.02.2024
Gemeinde
Sauerlach
Barbara
Bogner (Siegel)
Erste
Bürgermeisterin
Abstimmungsergebnis:
04 |
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