Beschluss:

Gegen die vorgelegte Bauvoranfrage zum Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes bestehend aus Maschinenhalle und Geflügelstall und Betrieb einer mobilen Holzbandsäge, auf dem Grundstück Fl.Nr. 24 u. 260, Gemarkung Arget, gelegen an der Holzkirchener Straße 26, im Ortsteil Arget, werden von Seiten des Bau- und Umweltausschusses grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

 

Die Vorlage einer Privilegierung ist Voraussetzung.

 

Der gesetzliche Mindestabstand von Tierhaltungsanlagen zur Wohnbebauung ist zwingend einzuhalten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

04

Anwesend:

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

1