Sitzung: 19.03.2024 Gemeinderat
Vorlage: 2024/1055
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 18 Abs. 4 Satz 2 GO, die
Bürgerversammlungen der Gemeinde Sauerlach in einer Echtzeitübertragung in Bild
und Ton in das Internet zuzulassen. Die Redebeiträge und Wortmeldungen der
Bürgerinnen und Bürger mit Einwilligung zur Übertragung in das Internet werden
zu Beginn der Wünsche und Anträge behandelt. Die Wortmeldungen der Redebeiträge
ohne Zustimmung werden am Ende des Tagesordnungspunktes angestellt und die
Übertragung beendet.
Die Kameras für die Übertragung dürfen nur die Versammlungsleitung
sowie die redenden Personen erfassen.
Eine Verpflichtung zur ständigen Live-Übertragung der
Bürgerversammlungen für die Folgejahre besteht aufgrund der Beschlussfassung
nicht.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Live Stream für die
Bürgerversammlungen der Gemeinde nach den rechtlichen Vorgaben umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
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