Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 18 Abs. 4 Satz 2 GO, die Bürgerversammlungen der Gemeinde Sauerlach in einer Echtzeitübertragung in Bild und Ton in das Internet zuzulassen. Die Redebeiträge und Wortmeldungen der Bürgerinnen und Bürger mit Einwilligung zur Übertragung in das Internet werden zu Beginn der Wünsche und Anträge behandelt. Die Wortmeldungen der Redebeiträge ohne Zustimmung werden am Ende des Tagesordnungspunktes angestellt und die Übertragung beendet.

 

Die Kameras für die Übertragung dürfen nur die Versammlungsleitung sowie die redenden Personen erfassen.

 

Eine Verpflichtung zur ständigen Live-Übertragung der Bürgerversammlungen für die Folgejahre besteht aufgrund der Beschlussfassung nicht.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Live Stream für die Bürgerversammlungen der Gemeinde nach den rechtlichen Vorgaben umzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss lfd. Nr.:

02

Anwesend:

18

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt: